SIE MÖCHTEN, DASS IHR AUTO WIE NEU AUSSIEHT?
Dann schauen Sie bei uns vorbei. Als Betrieb für Autoaufbereitung mit rund 15 Jahren Erfahrung bieten wir neben der Reinigung und Aufbereitung Ihres Autos, professionellen Service für Smart-Repair einschließlich der Beseitigung von Lackschäden und Dellen.
Unsere Leistungen
Unfallreparaturen
Dellenbeseitigung
Kratzerentfernung
Politur
Reinigung
Aufbereitung
Schadenabwicklung
Leasingrückläufer
PKW An- u. Verkauf
Nanoveredelung
Geruchsneutralisierung
Tierhaarentfernung
Hol- & Bringservice
Firmenservice
Ersatzwagen
KFZ-Gutachten
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Dann schauen Sie bei uns vorbei. Als Betrieb für Autoaufbereitung mit rund 15 Jahren Erfahrung bieten wir neben der Reinigung und Aufbereitung Ihres Autos, professionellen Service für Smart-Repair einschließlich der Beseitigung von Lackschäden und Dellen.
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KFZ-Gutachten
PFLEGEPROGRAMME
GESCHENKGUTSCHEINE
Sie Haben wenig Zeit und sind auf der Suche nach einem tollen Geschenk?
Mit einem Autopflege Langen Gutschein werden Sie Ihren Freunden und Verwandten garantiert eine Freude bereiten. Wenden Sie sich einfach an unser Personal und nennen Sie Ihren Wunschbetrag.
FIRMENSERVICE
Ob Fuhrpark, Autohandel oder Mitwagenunternehmen: Profitieren Sie von unseren günstigen Firmenkonditionen bei großem Fahrzeugaufkommen mit großem Ersparnis. Einfach über das Kontaktformular oder telefonisch eine Anfrage starten.
Alles aus einer Hand
Von der Reparatur bis hin zur Pflege und Schadenabwicklung. Wir kümmern uns um Ihre Fahrzeuge.
Hol- und Bringservice
Wir holen Ihre Fahrzeuge ab und bringen sie wieder sauber zu Ihnen.
Geldersparnis bei Leasingrückgabe
Sparen Sie viel Geld durch die regelmäßige Pflege und Reinigung Ihrer Fahrzeuge
Fristgerecht und Zeitnah
Durch die fristgerechte Bearbeitung Ihrer Aufträge, werden Sie nicht lange auf Ihre Fahrzeuge warten müssen.
Reparaturservice
Die Reparatur von Unfallschäden und das ausbessern von Lackschäden und Kratzern zu besonders günstigen Konditionen.
Persönliche Kundenbetreuung
Schnelle Reaktionszeiten und gute Verfügbarkeit.
NEHMEN SIE KONTAKT AUF
Das Autopflege Langen Team freut sich auf Ihren Besuch. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular oder telefonisch an uns wenden. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt.
Autopflege Langen
Otto-Hahn-Str. 9
63225 Langen
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Autopflege Langen
Farid A. Taymuree
Otto-Hahn-Str. 9
D-63225 Langen
E-Mail: kontakt@autopflegelangen.de
Telefon: 06103 80 30 213
Fax: 06103 80 30 214
UST-ID Nr. gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE277383347
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Urheberrecht
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Rechtliche Hinweise
Link zur Plattform der Europäischen Kommission
gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
AGB
der Firma Farid A. Taymuree – Autopflege Langen, Otto-Hahn-Str. 9, 63225 Langen. Allen zwischen Farid A. Taymuree – Autopflege Langen und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen
liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Für alle abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB. Gegenstand dieser Verträge sind z.B. die Neu- und Gebrauchtwagenaufbereitung, Kfz-Wäsche, Innenreinigung, Hochglanzpolitur, Lackversiegelung, Kratzer- und Dellenreparatur, Lackversiegelung, SMART-Repair etc.
1.1) Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen AGB.
1.2) Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden.
1.3) Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1) Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/Aufbereitung etc. muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2.2) Terminvereinbarungen werden einvernehmlich zwischen Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Die Annahme solcher Aufträge ist von der Auftragslage abhängig und steht damit im Ermessen des Anbieters.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1) Terminvereinbarungen sind verbindlich, sofern sie nicht mindestens einen Werktag vorher von einer Seite aufgekündigt werden.
3.2) Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins kann der Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 20,00 € in Rechnung stellen.
§ 4 Reklamationen
4.1) Die vom Anbieter durchgeführten Leistungen werden zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden. Der Anbieter hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung.
4.2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten und fotografisch zu dokumentieren.
4.3) Nach Verbringung des Fahrzeuges vom Firmengelände des Anbieters oder bei Verstoß gegen vorstehende Pflichten des Kunden sind Reklamationen nicht mehr mögl
§ 5 Haftung und Garantie
5.1) Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2) Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
5.3) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Kunde muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
5.4) Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeuges.
5.6) Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Motorsteuergeräte, Auto-Hifi etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
5.7) Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände sind vorher zu entfernen, diesbezüglich können vom Kunden keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.8) Keine Haftung für Wertgegenstände.
5.9) Der Anbieter ist bemüht eine Beschädigung so instand zu setzen, dass möglichst viel vom Original erhalten bleibt, um eine schadhafte Stelle wieder qualitativ neu aussehen zu lassen. Leichte Farbveränderungen bzw. der Übergang zum Originallack könnten minimal erkennbar sein.
§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1) Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Kunden und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
6.2) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§ 7 Zahlungsbedingungen /Zahlungsvereinbarungen
7.1) Die Leistungen des Anbieters erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder, nach Vereinbarung, auf Rechnung.
7.2) Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
§ 8 Preise / Pauschalpreise
8.1) Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2) Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon sowie der Website des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand, stark von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3) Bei extremen Verschmutzungen durch z. B. Farben, Tierhaare, Fäkalien etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber sowie über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Fahrzeugüberführung
9.1) Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Kunden an. Der Preis für die Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung etc. enthalten und wird vor der Auftragannahme mit dem Kunden abgesprochen.
9.2) Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
9.3) Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe.
§ 10 Sonstiges
10.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langen
10.2) Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle andere Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.